EU setzt auf Holzenergie und erhöht Erneuerbaren-Ziel

Nachhaltigkeitskriterien werden nachgeschärft & Auflagen in der RED III ergänzt

EU setzt auf Holzenergie & erhöht Erneuerbaren-Ziel

Die Einigung zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) sorgt für Investitionssicherheit bei Biomasseanlagen und ermöglicht es den Mitgliedsstaaten zur Zielerreichung, weiterhin auf den Ausbau der Holzenergie zu setzen. Geeinigt hat man sich auf eine Anhebung des Erneuerbaren-Ziels auf 42,5 % und auf strengere Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse.

Nach Angaben des Österreichischen Biomasse-Verbands stellt mehr als die Hälfte der verbrauchten erneuerbaren Energie in Österreich, Europa und weltweit die Bioenergie bereit. Die Kapazität der österreichweit in den vergangenen Jahren errichteten Holzenergie-Anlagen übersteigt so die sämtlicher abgeschalteter Kohlekraftwerke inklusive jener des AKW-Zwentendorf. Und das Beste dabei: Die verwendeten Holzbrennstoffe basieren auf Reststoffen und Koppelprodukten, die im Wald bei der Waldpflege und bei der Produktion von Holzprodukten anfallen. Diese würden sonst ungenutzt verrotten und dabei CO2 freisetzen. Darüber hinaus ist die Bioenergie der günstigste nachhaltige Brennstoff für erneuerbare Fernwärme.

Durch die Einigung zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) unterstreicht man einmal mehr die Bedeutung der Bioenergie, sorgt für Investitionssicherheit bei Biomasseanlagen und ermöglicht es den Mitgliedsstaaten zur Zielerreichung, weiterhin auf den Ausbau der Holzenergie zu setzen. Geeinigt hat man sich auf eine Anhebung des Erneuerbaren-Ziels auf 42,5 % und auf strengere Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse. Diese sollen sicherstellen, dass nur naturverträglich gewonnene Biomasse gefördert und für die Zielerreichung angerechnet werden kann.

Positive Reaktion auf Einigung

Der Österreichische Biomasse-Verband begrüße die Einigung ausdrücklich, wie man per Pressemitteilung wissen lässt. Franz Titschenbacher, Präsident des Verbands, kommentiert: „Die EU wollte die Energieholz-Nutzung aus dem Wald reduzieren. Nun ist ein Ausbau für unsere Gemeinden, Heizwerke und KWK-Anlagen weiterhin möglich.“ Und er betont die Notwendigkeit der Praxistauglichkeit: „Um diesen (Ausbau, Anmerk.) nicht gleich wieder zu bremsen, müssen die Nachhaltigkeitskriterien unbürokratisch und praxisgerecht implementiert werden.“ Auch deswegen ist das zentral, da die Nutzung von Bioenergie in KWK-Anlagen laut Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) die Grundlage zur Erreichung negativer Emissionen (BIO- CCS, Biokohle) ist, die für die Einhaltung des 1,5-Grad-Zieles notwendig sind und gleichzeitig den Kohlenstoff-Vorratsaufbau im Wald – sprich Klimawandelanpassung, Waldpflege und Forstschutz – unterstützen.

Fokus

Auf einen Blick:

- Erneuerbaren-Ziel auf 42,5 % angehoben

- Energieholz aus dem Wald gilt weiterhin als erneuerbar, darf gefördert und ausgebaut werden.

- Die Schwelle für den Nachweis von Nachhaltigkeitskriterien wurde von 20 auf 7,5 MW gesenkt, die THG-Mindesteinsparungen gegenüber fossilen Kraftwerken wurde für neue erhöht.

- Die reine Stromerzeugung aus Holz soll nur mehr in Ausnahmen gefördert werden dürfen.

- Die Definition von Bioenergiesortimenten, die nicht gefördert werden sollen, obliegt den Mitgliedsstaaten und soll die regionalen Gegebenheiten berücksichtigen.

- Mitgliedsstaaten müssen Bioenergiepläne in ihren nationalen Ausbauplan für erneuerbare Energie detailliert darlegen.

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