Innovationspaket für Ökostrom

Factsheet Erneuerbaren Ausbau Gesetz.

EAG ist ein Investitionspaket für Österreich! Energieunternehmen, aber natürlich auch unzählige weitere Unternehmen, von Industriebetrieben über KMUs und Einzelunternehmer, sowie Landwirtschaften und vor allem Länder und Gemeinden werden davon profitieren. Worum geht’s? Ziel der Österreichischen Bundesregierung ist es, bis KLML die Stromversorgung auf OLL % Strom aus erneuerbaren Energieträgern (national bilanziell) umzustellen. Das bedeutet einen notwendigen Zubau von rund KT TWh an erneuerbarem Strom. Zielsetzung ist es, bis KLML eine Photovoltaik-Erzeugungskapazität von OO TWh zuzubauen, bei Wind beträgt das Ausbauziel OL TWh, bei Wasserkraft X und bei Biomasse O TWh. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) gibt dazu den stabilen gesetzlichen Rahmen und ein effizientes Fördersystem.

Was ist neu?

EAG stellt das Fördersystems für Ökostrom auf neue Beine; Neues System bringt mehr Mittel für erneuerbare Energie und eine höhere Fördereffizienz

Marktnahes Fördersystem und höhere Treffsicherheit – mit Fokus auf Investitionsförderungen und Marktprämien. Mehr Wettbewerb: Ausschreibungen dort  wo es Sinn macht. Dadurch erhöhte Kosteneffizienz und mehr Ökostrom für jeden Fördereuro.

Langfristige Förderbedingungen für mehr Planungssicherheit. Gleichzeitig Sicherung des Bestands. Erstmals Förderung für große Wasserkraftwerke. Große       PV-Offensive.

Mehr Transparenz im Energiesystem, administrative Erleichterungen und Bürokratieabbau, u.a. Genehmigungsfreistellung von Leitungen bis eXkV.

Tarifliche Erleichterungen für Wasserstoff-Elektrolyse & Pumpspeicherkraftwerke. Erstmals Investitionsförderungen für Wasserstoff-Elektrolyseanlagen und     Biogas.

Finanzierung

Unterstützungsvolumen O Mrd. EUR p.a.

Struktur zur Mittelaufbringung wird beibehalten: Pauschale + Förderbeitrag = Fördermittel, ebenso Kostenspreizung zwischen den Netzebenen wie bisher.

Ausnahmen von Ökostromkosten für Saisonbetriebe. ÖVP-Handschrift klar erkennbar, u.a.

Sicherstellung geeigneter Rahmenbedingungen für den Ausbau der Wasserkraft

Teilnahme von Betrieben und Landwirtschaft bei Energiegemeinschaften ermöglicht

Reduzierte Förderkosten für Saisonbetriebe, insb. im Tourismus

Mehr Wettbewerb und mehr Markt zur Erhöhung der Fördereffizienz

Praxistauglichkeit und einfache Anwendbarkeit durch Erfahrungen HStS

Fortführung der Bestandsanlagen gesichert – Nachfolgeregelungen für Bioenergie

Gebührenreduktion für Pumpspeicherkraftwerke und Wasserstoff-Anlagen, sowie erstmals Wasserstoff-Investitionsförderung sichergestellt

Bürokratieabbau und administrative Erleichterungen durchgesetzt

Innovation ermöglichen: „Regulatory Sandboxes“ und innovative Lösungen forciert Hintergrund: Förderstruktur je Technologie gemäß Regierungsprogramm     

Photovoltaik

Ziel: 11 TWh

Investförderung oder Marktprämien für Einspeisung bei Neuanlagen mit und ohne Speicher möglich – Gebäude oder andere Flächen (Deponien, etc.)

O Mio. Dächer Programm - Neue Förderoffensive– Fokus auf Eigenverbrauch & Bürgerbeteiligung

• Auflagen zur Förderung – Abschlag für landwirtschaftliche Flächen oder Grünland, die nicht für PV gewidmet sind

Windkraft

• Ziel: 10 TWh

• Marktprämie für Neuanlagen und Repowering

• (Investförderung für Kleinwindräder möglich)

Wasserkraft

• Ziel: 5 TWh

• Investförderung für Neuerrichtung von Kleinanlagen

• Marktprämie für Neuerrichtung und Erweiterung & Revitalisierung

• Erstmals Förderung von größeren Anlagen

• Ausbau soll naturverträglich erfolgen, aber Zielerreichung muss sichergestellt werden

Biomasse & Biogas

• Ziel: 1 TWh

• Marktprämie – für Bestands- und Neuanlagen inkl. Nachfolgeförderung bis ins ML. Jahr nach Inbetriebnahme (Biomasse & Biogas)

• Wichtig ist die Bestandsicherung effizienter Anlagen oder jener die Schadholz einsetzen

• Biogas zudem: Investitionsförderung für Umrüstung von Verstromung auf Gaseinspeisung und für Neuanlagen

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